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Hinweisgebersystem

Unethisches und ungesetzliches Verhalten schädigt der Gem.Gruppe. Im Kampf gegen unethisches und ungesetzliches Verhalten ist es daher unser zentrales Interesse, von diesem Verhalten Kenntnis zu erlangen. Ihre Meldung ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Bekämpfung. Wir tolerieren keine Repressalien gegen hinweisgebende Personen.

Anwendungsbereich

Das Hinweisgebersystem steht allen Personen offen, die hinreichend begründete Hinweise auf unethisches und/oder ungesetzliches Verhalten von Beschäftigten der Gem.Gruppe abgeben möchten. Eine persönliche Betroffenheit durch das gemeldete Verhalten ist nicht erforderlich. Hinweise dürfen auch in Vertretung für andere, bspw. für Betroffene abgegeben werden.

Hierzu gehören u.a. Hinweise zu folgenden Angelegenheiten:

  • Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, psychischer Missbrauch
  • Menschenrechte / Arbeitnehmerrechte
  • Körperliche Gewalt
  • Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
  • Unfaires und unethisches Verhalten, Interessenkonflikte
  • Korruption/Bestechung
  • Manipulation der (Finanz-)Buchhaltung
  • Steuerhinterziehung/-betrug
  • IT-Sicherheit/Cyberkriminalität
  • Umweltrechte
  • Unerlaubter privater Gebrauch von betrieblichem Eigentum/Leistungen
  • Beeinträchtigung des Hinweisgebersystems, z. B. Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber
  • Verletzung der Vertraulichkeit oder der Meldepflicht
  • Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
  • Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
  • Sabotage/Vandalismus
  • Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, persönliche Bereicherung
  • Anfragen/Vorschläge zu potenziell schwerwiegenden Sachverhalten

Schutz der hinweisgebenden Person

Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Hinweise und die daraus folgende Sachverhaltsermittlung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Die Gem.Gruppe toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen von Mitarbeitern gegen hinweisgebende Personen.

Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Hinweise geben, unterliegen nicht dem Hinweisgeberschutz.

Datenschutzinformation zum Hinweisgebersystem

Hier erfahren Sie, wie wir Ihre Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems verarbeiten: Datenschutzinformation.

1. Sie geben einen Hinweis ab.

2. Wir prüfen den Hinweis zusammen mit der Geschäftsleitung.

3. Die Geschäftsleitung klärt den Sachverhalt auf & lässt diesen ggf. rechtlich prüfen.

4. Wir melden uns beim Hinweisgeber zurück.