Unsere Leistungen

Datenschutz

Benennung zu Ihrem Datenschutz­beauftragten

Unternehmen, in denen mindestens 20 Mitarbeiter (dazu zählen u.a. auch Praktikanten oder Freiberufler) ständig personenbezogene Daten verarbeiten, haben die gesetzliche Verfplichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bereits mit weniger Mitarbeitern muss ein Datenschutzbeauftragter immer dann bestellt werden, wenn die Kerntätigkeit die Verarbeitung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Religion, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung etc.) darstellt. Soziale Träger benötigen daher fast immer einen Datenschutzbeauftragten, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Die Geschäftsführung eines Unternehmens haftet für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, ggf. auch mit dem Privatvermögen. Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gilt nach wir vor als grob fahrlässiges Verhalten. Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an, damit Sie sich über den Datenschutz in Ihrem Unternehmen keine Sorgen machen müssen.

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Sicherstellung gesetzes­konformer Datenverarbeitung

Wir entwickeln Strategien für den Schutz der personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen. Hierfür erstellen wir in unseren Datenschutz-Audits die sogenannten Verarbeitungsverzeichnisse und führen bei Ihnen "Vor-Ort" Besichtigungen durch. Durch die Besichtigungen erhalten Sie Tipps und Tricks, wie Sie mit Daten besser umgehen können. Weiterhin überprüfen wir sämtliche Vertragsbestandteile bzgl. des Datenschutzes (z.B. Verschwiegenheitsvereinbarungen) und Einwilligungserklärungen, wie z.B. zur Foto-Nutzung oder die Datenschutzerklärung Ihrer Homepage. Hierdurch können Sie sich sicher sein, dass Sie datenschutzkonform arbeiten.

Datenschutz-Audit

Datenschutzregularien nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen in jedem Unternehmen umgesetzt werden. Wir geben Ihnen Checklisten, Formulare und Mustervorlagen an die Hand und unterstützen Ihren Datenschutzbeauftragen bei datenschutzrechtlichen Fragen.

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Mitarbeiter­schulungen

Ihre Mitarbeiter sollten mindestens einmal im Jahr im Umgang mit Daten geschult werden. Die Schulung geht auf die individuellen Bedürfnisse des Trägers ein. Hierfür bieten wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Datenschutzschulungen an, denn es macht einen Unterschied, ob man Mitarbeiter einer Kita, Lehrer einer Schule oder eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe schult. Die Schulungen können bei Ihnen im Unternehmen "Vor-Ort" stattfinden oder alternativ als sog. web based Training. Hierfür erhalten die Teilnehmer einen Microsoft Teams Link und können live der Schulung folgen und Fragen stellen. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

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Entwicklung eines Löschkonzeptes

Ein Löschkonzept gehört nicht ohne Grund zu den großen Herausforderungen im Datenschutz. Hier verschmelzen formelle, technische und betriebswirtschaftliche Aspekte. Die Erstellung und Umsetzung des Löschkonzepts benötigt in der Regel viel Zeit und hat in der Folge große Auswirkungen auf die innerbetrieblichen Prozesse. Ein Löschkonzept zu erstellen und umzusetzen, erinnert oft an ungeliebte Aufräumarbeiten. Schließlich geht es darum, personenbezogene Daten, die nicht mehr benötigt werden bzw. nicht mehr verarbeitet werden dürfen, zu löschen bzw. zu vernichten. Unser Ziel ist, Ihnen einfache und umsetzbare Hinweise zu geben. Das Fehlen eines entsprechenden Konzepts stellt in der Regel bereits einen Datenschutzverstoß dar, und/oder bewirkt in der Folge entsprechende Verstöße.