Tätigkeiten & Sphären

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Die Sphärentheorie ordnet die verschiedenen Tätigkeiten einer gemeinnützigen Einrichtung mit ihren dazugehörigen Einnahmen und Ausgaben in vier Bereiche (Sphären) ein. An diese Einordnung schließt sich die ertrag- sowie umsatzsteuerliche Behandlung an:

  • die ertragsteuerliche Einordnung unterscheidet, ob ein Gewinn ertragsteuerfrei bleibt oder mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet wird.
  • die umsatzsteuerliche Einordnung unterscheidet in zwei Stufen, ob
    1. Einnahmen auf einem Leistungsaustausch basierend überhaupt der Umsatzbesteuerung unterliegen können ("umsatzsteuerbar")
    2. Umsatzsteuerbare Einnahmen dann umsatzsteuerfrei bleiben oder dem ermäßigten oder vollen Umsatzsteuersatz unterliegen.

Was sind die vier Sphären der Gemeinnützigkeit?

Ideeller Bereich
Hierunter fallen die Tätigkeiten, die unmittelbar der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dienen, wie sie in der Satzung der Körperschaft festgelegt sind. Diese Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt.


Vermögensverwaltung
Tätigkeiten aus der Verwaltung von Vermögen, wie die Vermietung von Immobilien oder Zinsen aus Kapitalanlagen, sind ebenfalls steuerlich begünstigt.


Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Wirtschaftliche, also auf Grundlage eines Leistungsaustauschs erfolgte Betätigungen, werden danach unterschieden, ob ihre Verwirklichung der Erreichung steuerbegünstigter Zwecke dient oder keinen engeren Bezug zu den steuerbegünstigten Satzungszwecken hat:

  • Zweckbetriebe dienen der Erreichung steuerbegünstigter Satzungszwecke und sind daher steuerlich begünstigt.
  • Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erfüllen keine steuerbegünstigten Satzungszwecke und sind daher steuerlich nicht begünstigt.

 

Die Sphärentheorie stellt somit sicher, dass gemeinnützige Einrichtungen steuerliche Vorteile nur für Tätigkeiten erhalten, die dem Gemeinwohl dienen und ermöglicht eine Abgrenzung zwischen steuerbegünstigten und steuerpflichtigen Tätigkeiten.