Sozialversicherungsbeiträge & Lastschriftmandate

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Einige Krankenkassen wickeln die Erteilung, Änderung und Widerrufung von SEPA-Lastschriftmandaten für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern ausschließlich über den Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) ab.

Wie erteilen Arbeitgeber Krankenkassen ein SEPA-Lastschriftmandat?

Der DSAK ist seit 2023 Teil des elektronischen DEÜV-Meldeverfahrens auf Grundlage der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung sowie § 28a Absatz 3b SGB IV. Demnach haben Arbeitgeber den Krankenkassen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Dazu gehören neben Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Lohndienstleisters auch das SEPA-Lastschriftmandat.

Das DEÜV-Meldeverfahren ist integraler Bestandteil von Entgeltabrechnungsprogrammen oder über das SV-Meldeportal der gesetzlichen Krankenversicherung (früher sv.net)

Sollte Ihre Krankenkasse ebenfalls kein Formular zu Erteilung, Änderung und Widerrufung von SEPA-Lastschriftmandaten anbieten, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Lohnhilfeleistungen (gebührenpflichtig) weiter. Dazu benötigen wir nachfolgende Informationen:

  • IBAN
  • Kontoinhaber, falls abweichend vom Arbeitgeber
  • Monat/Jahr ab dem das Lastschriftmandaten gelten, geändert, widerrufen werden soll.
    Eine Krankenkasse kann erst im Folgemonat nach der erstmaligen Berücksichtigung in der Entgeltabrechnung bei der Lastschrift berücksichtigt werden.