eRechnung
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Knapp zwei Jahre nach Einführung der eRechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz ist bereits ein Teil der Übergangsfrist verstrichen und doch wird seitens der Bundesfinanzverwaltung immer noch an einigen Punkten nachjustiert. Anbei die wichtigsten Fakten zum Thema eRechnung und was in der kommenden Zeit nun ihrerseits zu beachten ist, damit Sie gut vorbereitet sind.
Was sind die wichtigsten Fakten zur eRechnungspflicht?
Umfang der eRechnungspflicht
- Gilt für alle Umsätzen mit einem anderen Unternehmer (B2B) im Inland.
- Umsätze, die dem inländischen Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegen.
Ausnahmen von der eRechnungspflicht
- Rechnungen über Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG umsatzsteuerfrei sind.
- Es gibt weiterhin keine eRechnungsausstellungspflicht bei Umsätzen mit Verbrauchern (B2C).
- Kleinbetragsrechnungen nach §§ 33, 34 UStDV.
- Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG.
Anwendungszeitpunkt & Übergangsregelung für Rechnungsausstellung
- Umsätze zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2026:
Rechnungsstellung in Papierform oder in elektronischer Form möglich.
Annahme von eRechnungen bereits verpflichtend. - Umsätze zwischen dem 01.01.2027 und 31.12.2027:
eRechnungspflicht für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €.
Rechnungsausstellung in Papierform oder in elektronischer Form möglich für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 €. - Umsätze ab dem 01.01.2028:
eRechnungspflicht für alle Umsätze zwischen Unternehmen, sodass nicht hinsichtlich der Ausnahmen von der eRechnungspflicht befreit.
Gültige eRechnungs-Formate
Alle Rechnungen, die der europäischen Richtlinie für die elektronische Rechnungsausstellung (16931) entsprechen oder mit dieser interoperabel sind. Derzeit:
- ZUGFeRD Rechnungen ab der Version 2.0.1.
- XRechnungen.
Beispiele für eRechnungspflichtige Rechnungen im non-Profit-Bereich
- Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an gewerbliche Anbieter (Verkauf in Hofläden, Waren aus Werkstätten, etc.).
- Kostenpflichtige Kurse, Schulungen und Veranstaltungen für welche die Rechnung an einen gewerblichen Anbieter gestellt wird (Bildungsschulungen, Veranstaltung oder Sportkurs für ein anderes Unternehmen, etc.).
- Einnahmen aus Sponsoring oder Werbung (Einnahmen durch Werbung auf der Website des Unternehmens oder dessen Veranstaltungskatalog).
- Mietverträge und Vermietung von Immobilien, wenn die Option zur Umsatzsteuerpflicht gewählt worden ist (Vermietung von Büroräumen oder Veranstaltungsräumen, etc.).
- Verkauf in einer Kantine oder Gastronomie, wenn dieser nicht nur den eigenen Mitgliedern oder einer gemeinnützigen Zielgruppe zugutekommt, sondern auch Dritten offensteht (Verkauf in einem Café, einer Bar oder ähnlichem).
- Verkauf von Lizenzgebühren oder Rechteverwertungen.
Annahme und Verarbeitung von eRechnungen
- Für die Annahme genügt ein entsprechendes E-Mail-Postfach für Rechnungen.
- Für die Verarbeitung von ZUGFeRD-Rechnungen kann jedes PDF-Programm verwendet werden. Für die Verarbeitung von XRechnungen wird ein entsprechendes Visualisierungstool benötigt.
- Im Zuge des neuen BMF-Schreibens rät die Finanzverwaltung außerdem zur Validierung von eRechnungen, um zu prüfen, ob diese korrekten ausgestellt worden sind. Derzeit ist diese Überprüfung freiwillig.
Erstellung von eRechnungen
- ZUGFeRD Rechnungen und XRechnungen können mithilfe von Simba Faktura GoBD-konform erstellt und versendet werden. Siehe dazu: www.gem-gruppe.de/simba-anbindung#faktura
Archivierung von eRechnungen
- Aufbewahrung muss im empfangenen Format erfolgen. Dabei müssen die Lesbarkeit, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Echtheit der Herkunft eingehalten werden.
- Die Finanzverwaltung sieht für die korrekte Archivierung ein digitales DokumentenManagementSystem (DMS) vor.
- Derweil gilt aber, „dass alleine wegen einer Speicherung und Archivierung von E-Rechnungen außerhalb eines GoBD-konformen Datenverarbeitungssystems regelmäßig kein Verstoß gegen § 14b Abs. 1 UStG und die Unversehrtheit des Inhalts vorliegt“ (BMF-Schreiben, aaO, S. 26).