Pflicht ab 50 Mitarbeitenden: 1.111 Tage Hinweisgeberschutzgesetz – was gemeinnützige Träger jetzt geregelt haben müssen
Kurzbeschreibung
Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind 1.111 Tage vergangen – genug Zeit für erste Erfahrungen in der Praxis. Für gemeinnützige Träger mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist ein Hinweisgebersystem keine Kür mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht.
In diesem kompakten 30‑Minuten‑Webinar ordnen wir die Anforderungen ein, zeigen typische Meldungen aus der Praxis und stellen pragmatische Möglichkeiten vor, wie gemeinnützige Organisationen ein rechtssicheres und zugleich schlankes Hinweisgebersystem etablieren können.
Inhalte
Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind 1.111 Tage vergangen – genug Zeit für erste Erfahrungen in der Praxis. Für gemeinnützige Träger mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist ein Hinweisgebersystem keine Kür mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht.
In diesem kompakten 30‑Minuten‑Webinar ordnen wir die Anforderungen ein, zeigen typische Meldungen aus der Praxis und stellen pragmatische Möglichkeiten vor, wie gemeinnützige Organisationen ein rechtssicheres und zugleich schlankes Hinweisgebersystem etablieren können.
Inhalte
- 1.111 Tage HinSchG – Wo stehen gemeinnützige Träger?
- gesetzliche Pflicht ab 50 Mitarbeitenden
- aktuelle Anforderungen und häufige Missverständnisse
- Häufige Meldungen in der Praxis
- typische Fallkonstellationen in sozialen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen
- Abgrenzung: „Hinweis“ vs. „Beschwerde“ vs. „Konflikt“
- Möglichkeiten, ein Hinweisgebersystem zu etablieren
- interne Meldestelle vs. externe Lösung
- digitale Plattform, Ombudsperson, Telefon/Post – Vor- und Nachteile
- organisatorische Einbindung (Compliance, Personal, Geschäftsführung)
- Herausforderungen und typische Probleme
- Ressourcenknappheit im Non-Profit-Bereich
- Sicherstellung von Vertraulichkeit und Datenschutz
- Umgang mit anonymen Hinweisen
- Dokumentation, Fristen und Follow‑up
- Pragmatische Handlungsschritte für Ihre Organisation
- was kurzfristig umgesetzt werden sollte
- welche Entscheidungen die Geschäftsführung jetzt treffen muss
Datum / Ort: Freitag, 19.06.2026 - 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
/ via MS Teams
Zielgruppe: Geschäftsführung und Vorstände gemeinnütziger Träger
Referent: Dr. Ralf C. Güstel, KI-qualifizierter (BvD) Datenschutzbeauftragter/-koordinator
Kosten: 0,00 €
Kosten Mandanten: 0,00 €
Anmeldefrist: 15.06.2026 - 09:00 Uhr
Die Veranstaltung ist begrenzt auf 100 Teilnehmer!