Zweckbetrieb & Schülertransport

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Die Schülerbeförderung durch einen Wohlfahrtsverband ist kein Zweckbetrieb. Diese Auffassung vertritt das Finanzministerium Sachsen-Anhalt in einem auf Bundesebene abgestimmten Schreiben vom 27.01.2021 [Aktenzeichen].

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt (FinMin) vertritt in seiner Verwaltungsanweisung vom 27.01.2021 [Aktenzeichen 42 ‒ S 0185 ‒ 3] zu der Frage, wie der von einem Wohlfahrtsverband durchgeführte Schülertransport zum und vom Unterricht zu beurteil ist die Auffassung, dass kein begünstigter Zweckbetreib, sondern ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt.