Zweckbetrieb & Abrechnungen Krankentransporte

Datum:

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.12.2021 [Aktenzeichen V R 19/21] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 €, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 € festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer.

Vorgeschichte

Das Urteil der Vorinstanz, dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 [Aktenzeichen 3 K 114/15] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Übernimmt ein gemeinnütziger Verein, der im Rettungsdienst tätig ist, die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer, so unterhält er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keinen Zweckbetrieb.

Die dagegen eingelegte Revision beim BFH blieb nun erfolglos, da der BFH eine für die Anfechtungsklage erforderliche Beschwerde verneinte.