Zweckbetrieb & Schüler-AGs von Sportvereinen

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Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat verfügt, dass das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine in Schulen eine sportliche Veranstaltung i.S.d. § 67a AO darstellt.
Dies gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen sowohl dann, wenn die Sportvereine ihre Sportangebote unmittelbar gegenüber den Schülerinnen und Schülern anbieten, als auch, wenn die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind.

Quelle OFD Frankfurt am Main Verfügung 09.12.2024 [Aktenzeichen S 0186a A - 00013-0357 - St 53].

Entgelt für Sportunterricht an Schulen fällt beim Sportverein in den Zweckbetrieb

Nach Ansicht der OFD gilt das unabhängig von der Art der Leistungsbeziehungen. Begünstigt ist sowohl die Gestaltung, dass Sportvereine ihre Angebote unmittelbar gegenüber den Schülern anbieten, als auch, dass die Sportvereine in das Betreuungsangebot der Schule eingebunden sind. Die Folge ist, dass Entgelte, die der Verein für den Unterricht bekommt, ertragssteuerfrei sind, wenn sie inkl. Umsatzsteuer 45.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.