Whistleblower-Richtlinie: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
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Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 23 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die europäische Richtlinie zum Whistleblower-Schutz nicht Ende 2021 umgesetzt haben. Mit der Richtlinie sollen hinweisgebende Personen, sog. Whistleblower, besser geschützt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet sind, einen Meldekanal zu etablieren. Über diesen Meldekanal sollen Missstände und Verstöße gegen Europarecht gemeldet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte bereits Ende Dezember angekündigt, „so schnell wie möglich“ einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.