Vorstand & Vertretungsbeschränkung

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Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Die Satzung kann aber Beschränkungen festlegen. Welche rechtlichen Folgen das hat, stellt dass Oberlandesgericht München mit dem Urteil vom 22.05.2020 [Aktenzeichen 15 U 3037/19] klar.

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