vorbeugender Rechtsschutz

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Bekommt Ihr Verein einen Steuerbescheid, können Sie dagegen vorgehen. Ob das auch - vorbeugend - möglich ist, wenn ein Bescheid noch gar nicht vorliegt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 30.09.2020 [Aktenzeichen VII B 96/19, NV] geklärt.