Veruntreuung & Kassenwart

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Ein Kassenwart hat kraft eines Treueverhältnisses die Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, das heißt, er hat die Geldgeschäfte des Vereins ordnungsgemäß zu führen. Wenn ein Kassenwart diese Pflicht dadurch verletzt, dass er dem Verein zustehende Geldbeträge für seine eigenen Zwecke verwendet, kann das sogar Auswirkungen auf seine berufliche Existenz haben, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald (VG) zeigt.

Quelle   VG Greifswald, Urteil 24.04.2023 [Aktenzeichen 11 A 540/22].

Veruntreuung von Vereinsgeldern kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen

Im entschiedenen Fall versuchte ein Polizeibeamter, sich gegen seinen Dienstherrn zu verteidigen, der ihn aus dem Beamtenverhältnis entfernen wollte. Die Amtsenthebung wurde damit begründet, dass der Polizist als Kassenwart eines Hundesportvereins Geld des Vereins veruntreut habe. Bei einer Kassenprüfung durch den Vereinsvorstand sei festgestellt worden, dass Bareinnahmen nicht in vollem Umfang auf das Konto des Vereins eingezahlt worden seien und Barabhebungen mittels EC-Karte vom Konto des Vereins erfolgt seien, die nicht erklärbar gewesen seien.

Im späteren Strafverfahren wurde der Polizist wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt; die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sein Fehlverhalten versuchte er damit zu erklären, dass er spielsüchtig sei und versucht habe, mit den Vereinsgeldern Schulden zu begleichen. Dies alles nahm sein Dienstherr zum Anlass, ihn aus dem Dienst zu entfernen - laut VG zu Recht, weil der Polizist sich eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens schuldig gemacht habe.

Das strafrechtlich geahndete außerdienstliche Verhalten des Polizisten, nämlich die Veruntreuung aus der ihm als Kassenwart anvertrauten Kasse des Hundesportvereins, wies zweifellos einen Bezug zu seinem Amt auf. Denn es gehört zu den Kernaufgaben eines Polizeibeamten, Straftaten zu verfolgen und aufzuklären.