Verkehrssicherungspflicht & alkoholisierte Besucher

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Ein Verein haftet als Veranstalter, wenn Besucher in angemieteten Räumen die Notruftaste des Fahrstuhls betätigen.
Das entschied das Landgericht (LG) Koblenz mit Beschluss vom 27.05.2021 [Aktenzeichen 6 S 238/20] im Fall eines Karnevalsvereins.

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 19/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".

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