Verjährung

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Vereine finanzieren sich neben Spenden und Mitgliedsbeiträgen gegebenenfalls aus Sponsoringeinnahmen. Spenden sind freiwillige Leistungen, auf die Vereine keinen Anspruch haben. Dagegen besteht auf die anderen Mittel des Vereins ein durchsetzbarer Anspruch, der allerdings der normalen Regelverjährung unterliegt. Mit dem Eintritt der Verjährung können Sie diese Mittel nicht mehr einfordern.

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