Verjährung

Datum:

Vereine finanzieren sich neben Spenden und Mitgliedsbeiträgen gegebenenfalls aus Sponsoringeinnahmen. Spenden sind eine freiwillige Leistung, auf die Vereine keinen Anspruch haben. Dagegen besteht auf die anderen Mittel des Vereins ein durchsetzbarer Anspruch, der allerdings der normalen Verjährung unterliegt. Mit dem Eintritt der Verjährung können Sie diese Mittel nicht mehr einfordern, wenn Sie nicht die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

 

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