Vereinsregister & Löschungsstreit

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Eine Löschung aus dem Vereinsregister ist nur zulässig, wenn keine Zweifel bestehen, dass die Voraussetzungen für die Löschung erfüllt sind. Es ist dabei nicht Aufgabe des Registergerichts, die Hintergründe zu klären. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 24.09.2021 [Aktenzeichen 22 W 50/21] klargestellt.