Vereinsregister & Zwangsgelder
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Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haben Sie gegenüber dem Registergericht Verpflichtungen. Änderungen des vertretungsberechtigten Vorstands oder der Satzung sind zur Eintragung anzumelden. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann das Registergericht Zwangsgelder androhen und festsetzen. Wie Sie bei einem schon festgesetzten Zwangsgeld noch „die Kurve kriegen“ können, zeigt ein Beschluss vom 28.05.2019 [Aktenzeichen 3 Wx 257/18] des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG).
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