Vereinsregister & Prüfumfang

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Laut Beschluss des Kammergericht Berlin vom 20.07.2020 [Aktenzeichen 22 W 10/20] kann das Registergericht bei der Anmeldung einer Satzungsänderung die Verletzung sämtlicher Vorschriften des öffentlichen und privaten Vereinsrechts beanstanden.

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 19/2020 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".

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