Vereinsregister & Eheschließung
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Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 26.08.2020 [Aktenzeichen I-3 Wx 134/20, 3 Wx 134/20] muss die Änderung des Familiennamens des Vorstandsmitglieds eines Vereins (wegen Eheschließung) beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form angemeldet werden.
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