Vereinsregister & Beschwerderecht

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Das Kammergericht Berlin entschied mit Beschluss vom 20.07.2020 [Aktenzeichen 22 W 8/20], dass einfache Mitglieder kein Beschwerderecht beim Registergericht gegen Eintragung im Vereinsregister haben, obwohl dabei ein Satzungsverstoß vorlag.

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