Vereinsautonomie & Beherrschung
Datum:
Ein Verein kann nicht wie z.B. eine GmbH durch Einzelpersonen (und damit auch von außen) beherrscht werden. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 14.10.2021 [Aktenzeichen I-3 Wx 67/20] verdeutlicht das.
Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 22/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".