Vereinsausschluss & Einstweilige Verfügung

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Gegen die Verhängung eines Vereinsausschlusses ist eine einstweilige Verfügung möglich, wenn der Ausschluss sofort wirksam wird. Das Landgericht Köln (LG) begründet mit Beschluss vom 10.08.2021 [Aktenzeichen 39 T 72/21] diesen Umstand damit, dass das betroffene Mitglied nur so in der Lage war, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort seine Rechte zu wahren.