Vereinsauflösung & Schadenersatz
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Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 04.12.2020 [Aktenzeichen 7 U 36/19] entschieden, dass ein Verein auch nach abgeschlossener Liquidation und Löschung aus dem Vereinsregister noch passiv rechts- und parteifähig ist und somit verklagt werden kann. Im entschiedenen Fall waren Ansprüche des liquidierten Vereins gegenüber seinem Versicherer zur Befriedigung von Schadenersatzansprüchen ausschlaggebend.
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