USt & Supervision

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Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.06.2022 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst:

1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht.

2. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein.

Quelle   BFH Beschluss 22.06.2022 [Aktenzeichen XI R 32/21 (XI R 6/19)].