USt & Religiöser Verein

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Das Finanzgericht Münster (FG) hat mit Urteil vom 20.05.2021 [Aktenzeichen 5 K 730/19 U] entschieden, dass auch ein gemeinnütziger Verein als religiöse Einrichtungen umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 27 a) des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erbringen kann.