USt & Lehrbriefe

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 01.02.2022 die Verwaltungsauffassung zur Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen bestätigt.

Entscheidend ist der fehlende unmittelbare, persönliche Kontakt der Fachautoren zu den lernenden Personen.

Quelle   BFH Beschluss 01.02.2022 [Aktenzeichen V B 45/21].