USt & Investitionskostenzuschüsse

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Das Finanzgericht Münster (FG) hat die Frage beantwortet, ob kommunale Investitionszuschüsse für den Bau eines Tierheims steuerbar sind, wenn diese mit der Verpflichtung verbunden werden, Fundtiere aufzunehmen.

Quelle FG Münster, Urteil 22.11.2022 [Aktenzeichen 15 K 2025/19 U].

Ein Zuschuss kann ein Entgelt sein

Im Streitfall hatte die Klägerin ein Tierheim errichtet und hierfür vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgreich Fördermittel beantragt. Der Investitionskostenzuschuss wurde mit einer Gegenleistungsverpflichtung zur Annahme von Tieren der beteiligten Kommunen über 25 Jahre verbunden. Die fördernden Kommunen mussten später nur verminderte laufende Unterbringungskosten je Tier zahlen.

Nach Ansicht des Finanzamts hätte der Verein zum einen das Projekt ohne Zuschuss nicht realisiert und die Kommunen hätten zum anderen ohne Gegenleistungsverpflichtung keinen Zuschuss geleistet. Damit stelle sich der Zuschuss als steuerpflichtiges Entgelt dar und unterliege der Umsatzsteuer. Der Versuch des Vereins, sich gegen Umsatzsteuernachforderungen von fast 80.000 € zu wehren, ist leider erfolglos geblieben. Auch das FG Münster hat die Zuschüsse als steuerbar erachtet, weil ihnen entgeltliche Leistungen des Vereins zugrunde lagen.