USt & gemischt genutzte Gebäude
Datum:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 20.10.2022 seine Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung der Vorsteueraufteilung bei zu unterschiedlich zum Vorsteuerabzug berechtigend genutzten Gebäuden überarbeitet veröffentlicht.
Quelle BMF-Schreiben 20.10.2022