USt & gemischt genutzte Blockheizkraftwerke

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.11.2022 seine Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung der Vorsteueraufteilung bei zu unterschiedlich zum Vorsteuerabzug berechtigend genutzten Blockheizkraftwerken überarbeitet.

Quelle   BMF-Schreiben 18.11.2022