USt & Blut- und Plasmaspendedienste

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt mit Wirkung vom 01.01.2023 die Einordnung des Weiterverkaufs von Blutprodukten der ersten Fraktionierungsstufe als Zweckbetrieb auf. Insbesondere die Weiterveräußerung von im Aphereseverfahren gewonnenen Blutbestandteilen der 1. Stufe der Blutfraktionierung zur weiteren Fraktionierung ist somit zukünftig als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen.

Quelle BMF-Schreiben vom 22.06.2022