USt & Beförderung kranker oder verletzter Personen

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Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei.

Quelle   BFH Urteil 24.08.2022 [Aktenzeichen XI R 25/20].