USt & Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung

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Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.09.2020 [Aktenzeichen XI R 34/19] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.