USt & Werbemobilen

Datum:

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat mit Verfügung vom 11.08.2020 [Aktenzeichen S 7119.1.1-3/4 St33] zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Werbemobilien unter anderem an Vereine Stellung genommen.