USt & Vermittlung herrenlose Tiere

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Das Finanzgericht Nürnberg (FG) hat mit Urteil vom 21.01.2020 [Aktenzeichen 2 K 114/19] entschieden, dass die Vermittlungsgebühren für herrenlose Tiere aus dem Ausland eines gemeinnützigen Tierschutzvereins dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.