USt & Vermietung von Bootsliegeplätzen

Datum:

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 19.12.2019 [Aktenzeichen C-715/18] entschieden, dass die Vermietung von Bootsliegeplätze an Nichtmitglieder nicht mit einem Campingplatz vergleichbar ist und daher dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Urteil vom 24.06.2020 [Aktenzeichen V R 47/19 (V R 33/17)] angeschlossen.