USt & Sachspenden

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Neben Geld können auch Sachen gespendet werden, zum Beispiel Gegenstände mit kleinen Mängeln. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinen FAQ aufgelistet, wie Warenspenden aus Sicht des Spenders zu behandeln sind. Wir zeigen, worauf Sie bei der Entgegennahme von Sachspenden achten müssen.

Quelle   FAQ zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden.

Wie Sachspenden behandelt werden

Weisen Sie Ihre Spender darauf hin, dass Sachspenden als „unentgeltliche Wertabgabe“ der Umsatzsteuer unterliegen, sofern der Gegenstand den Unternehmer bei Erwerb zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Bemessungsgrundlage auf Sachspenden bemisst sich nach dem (fiktiven) Einkaufspreis bei Hingabe der Spende. Bei der Ermittlung des fiktiven Einkaufspreises muss der Unternehmer einen sachgerechten Wert festsetzen - entweder aufgrund von Erfahrungswerten oder durch eine Schätzung.

Hinweis   Über unentgeltliche Wertabgaben muss das spendende Unternehmen Aufzeichnungen führen.

Alternativ zu einer Sachspende können die Waren zu einem stark reduzierten Preis verkauft werden. Auch bei einem Verkauf deutlich unter dem Einstandspreis (von wenigen Ausnahmen abgesehen, beispielsweise an nahestehende Personen) ist Bemessungsgrundlage eines Umsatzes das tatsächliche Entgelt. Solange es sich nicht lediglich um einen symbolischen Preis handelt (in der Regel nicht weniger als 5 % des fiktiven Einkaufspreises), kann die Ware kostengünstig ohne nennenswerte Belastung mit Umsatzsteuer veräußert werden.