USt & Restaurantdienstleistungen

Datum:

Der Bundesrat hat in seiner 1025. Sitzung am 07.10.2022 dem „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ zugestimmt (TOP 1, BR-Drucksache 464/22).

Quelle   Bundesrat Kompakt.

Verlängerung 7% USt-Satz

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Mit Schreiben vom 21.11.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine dazugehörigen Verwaltungsregelungen verlängert.