USt & Personalgestellung
Datum:
In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster (FG) Urteil vom 15.07.2019 [Aktenzeichen 5 K 460/17 U] war ein Geschäftsführer bei einem Kinder- und Jugendverband angestellt, arbeitete aber auch zwei Fördervereinen zu.
Der Verband stellte die erbrachten Geschäftsführungsleistungen den beiden Fördervereinen monatlich in Rechnung, ohne Umsatzsteuer auszuweisen - zu Unrecht, wie das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung meinte.