USt & Personalgestellung

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In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster (FG) Urteil vom 15.07.2019 [Aktenzeichen 5 K 460/17 U] war ein Geschäftsführer bei einem Kinder- und Jugendverband angestellt, arbeitete aber auch zwei Fördervereinen zu.

Der Verband stellte die erbrachten Geschäftsführungsleistungen den beiden Fördervereinen monatlich in Rechnung, ohne Umsatzsteuer auszuweisen - zu Unrecht, wie das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung meinte.