USt & MDK Verwaltungsleistungen

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Eine gemeinnützige Organisation, die für Dritte Verwaltungsleistungen übernimmt, muss das Entgelt der Umsatzsteuer unterwerfen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Beispiel von Dienstleistungen für Medizinische Dienste der Krankenversicherungen (MDK) mit Urteil vom 21.04.2021 [Aktenzeichen XI R 31/20 (XI R 34/18)] entschieden. Die Entscheidung betrifft auch andere Einrichtungen, die im sozialen Bereich tätig sind.