USt & Jagdmunition
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Das Finanzgericht Münster (FG) hat mit Urteil vom 17.09.2020 [Aktenzeichen 5 K 2437/18 U] entschieden, dass der Verkauf von Munition durch einen gemeinnützigen Jagdverein zur Verwendung auf der vereinseigenen Schießanlage nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.