USt & Haushaltshilfeleistungen

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Das Finanzgericht Münster (FG) hat mit Urteil vom 25.02.2020 [Aktenzeichen 15 K 2427/17 U] entschieden, dass Haushaltshilfeleistungen nach SGB V nur dann nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei sind, wenn Sie gegenüber hilfsbedürftigen Personen erbracht werden,