USt & freizeitbezogene Bildung

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Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 07.10.2019 [Aktenzeichen C-47/19] entschieden, dass Bildungsangebote mit dem Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben, hier Surf- und Segelunterricht, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.