USt & Dauerausstellungen

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2021 seine Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung des Museumsbegriffs zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung bzw. Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes angepasst.