USt & Aufsichtsratsvergütung

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Das Finanzgericht Köln (FG) hat mit Urteil vom 26.11.2020 [Aktenzeichen 8 K 2333/18] entschieden, dass die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Sportvereins nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 10.02.2021.