Unfall­versicherung & WfbM-Fußballturnier

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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden vielfach als eingetragene Vereine betrieben. In einem vom Landessozialgericht München (LSG) entschiedenen Fall war der Kläger Beschäftigter einer WfbM und Mitglied in deren Fußballmannschaft. Er hatte sich bei einem unter anderem vom Bayerischen Behindertensportverband ausgerichteten Fußballturnier mit 18 teilnehmenden Mannschaften verletzt. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall wurde abgelehnt.

Kein Versicherungsschutz bei Fußballturnier mit Wettkampfcharakter

Auch das LSG war der Auffassung, dass kein Arbeitsunfall vorlag, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Verletzung keine versicherte Tätigkeit ausgeübt habe. Das Fußballspielen habe nichtsachlich mit der versicherten Tätigkeit zusammengehangen. Der Kläger sei während des Fußballspiels nicht seiner Beschäftigung bei der WfbM nachgegangen. Er habe zum Unfallzeitpunkt auch keinen versicherten Betriebssport ausgeübt, da es sich um ein Fußballturnier mit Wettkampfcharakter auf Landesebene mit dem Ziel der Qualifizierung der Teilnehmer für ein Bundesturnier gehandelt habe.

Das Fußballturnier war auch keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Gegen die rechtliche Qualifizierung des Fußballturniers als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung sprach schon, dass es Wettkampfcharakter hatte und da­mit eine rein sportliche Veranstaltung war. Neben 35 (von 450) Betriebsangehörigen hatten auch 250 Betriebsfremde teilgenommen.

Hinweis              Bei Veranstaltungen, die statt allein den Beschäftigten nahezu jedermann offenstehen, fehlt es am betrieblichen Zweck der Förderung des Gemeinschaftsgedankens.