Unfallversicherung & Schulunfall beim Eishockey

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Schüler stehen während des Schulbesuchs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Schulunfall gilt damit rechtlich als Arbeitsunfall. Der Versicherungsschutz erfasst auch den Schulweg und bestimmte Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Teilnahme am Unterricht. Kürzlich hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) geprüft, ob ein beim abendlichen Training in einem Eishockeyverein erlittener Oberschenkelbruch eines Schülers als Schulunfall versichert war.

Quelle   LSG Baden-Württemberg, Beschluss 23.02.2023 [Aktenzeichen L 10 U 2662/21]

Sportverletzung eines Schülers beim Training im Verein ist kein Schulunfall

Der Schüler besuchte ein Internat, das mit dem Eishockeyverein kooperierte. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Für die Schulgebühren des Internats, das im Internet für sich als „Eishockeyinternat“ warb, erhielt der Schüler ein Stipendium des Vereins von 1.500 € monatlich.

Nach Ansicht des LSG war der Trainingsunfall kein gesetzlich versicherter Schulunfall. Ein abendliches Eishockeytraining bei einem privaten Verein stehe auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn eine Kooperation zwischen Schule und Verein mit finanzieller Unterstützung des Internatsschülers durch den Verein bestehe. Weder sei der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule betroffen, noch handle es sich um eine schulische Betreuungsmaßnahme.