Unerlaubte Rechtsberatung

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Vereine dürfen in gewissem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Aber wie weit geht dieser „gewisse Umfang“? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) in seinem Beschluss vom 12.05.2021 [Aktenzeichen 4 K 6016/20] auseinandergesetzt.