Umsetzung Löschkonzept zur Vermeidung von Bußgeldern

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Aufgrund mangelhafter Löschkonzepte wurden erste Bußgelder bis zu 200.000 € von Aufsichtsbehörden verhängt. Eine allgemeine Übersicht über Aufbewahrungsfristen hat die Handelskammer Hamburg veröffentlicht.

Wie Sie einfach ein Löschkonzept entwickeln, erfahren Sie in unserer Datenschutz-Fortbildung am 04. 12.2019, in der nur noch wenige Plätze frei sind.