Übungsleiterpauschale & Bauernhof als Klassenzimmer

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In Hessen wird Kindern und Jugendlichen durch Besuche landwirtschaftlicher Betriebe der Ursprung von Nahrungsmitteln nahegebracht. Durch Erkundung, Beobachtung und Mitarbeit vor Ort werden ihnen Kenntnisse über die Produktionsweise vermittelt. Zielgruppen der Initiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ sind vor allem Schulen, Kindergärten und -tagesstätten sowie Kinder- und Jugend-Freizeitgruppen. Die „unterrichtenden“ Landwirte werden hierbei im Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. für einen gemeinnützigen Verein tätig.

Quelle   OFD Frankfurt/Main, Verfügung 28.02.2022 [Aktenzeichen S 2121 A - 038 - St 21]

Der Bauernhof als Klassenzimmer

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main hat sich zu der Frage geäußert, ob für die an die Landwirte gezahlten Honorarpauschalen der Übungsleiter-Freibetrag in Anspruch genommen werden kann. Nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung können Zahlungen an Personen, die neben ihren hauptberuflichen Tätigkeiten in der Landwirtschaft Wissen zu

  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie
  • Lebensmittelproduktion und Ernährung

vermitteln, den Übungsleiter-Freibetrag in Anspruch nehmen.

Hinweis   Ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.